Triggerwarnungen in politischen Kontexten

Triggerwarnungen in politischen Kontexten

 
Der Trigger und die Triggerwarnung haben politischen Status errungen.
Gemeint ist damit die Warnung vor Inhalten, die traumatische Erinnerungen oder Gefühle auslösen können. Der „Trigger“ ist ursprünglich eine psychologische Kategorie: sie benennt den kritischen Anlass/Auslöser für eine individuelle traumatische oder traumanahe Reaktion („Retraumatisierung“, „Flashback“).
Wenn aber das, was zum Anlass wird, verallgemeinert als Trigger bezeichnet wird, vor dem – ebenso allgemein, nicht individuell, persönlich – gewarnt werden muss, dann beinhaltet das zum einen die Verallgemeinerung dessen, was (alle?) triggert, was als gefährlich/auslösend gilt. Und es leistet der Vorstellung Vorschub, dass, wo keine Triggerwarnung steht, auch nichts triggert. Eine traumatisierte Person kann aber ebenso auf Rosen oder Vögel mit einem Flashback reagieren; und es ist nicht wahrscheinlich, dass vor eine Darstellung von Rosen oder Vögeln eine Triggerwarnung gesetzt würde.
 
Insofern ist „die Triggerwarnung“ zugleich Verallgemeinerung wie Absehung. Sie macht spezifische Überlebensstrategien zum allgemeinen politischen/ethischen Maßstab. Sie hebt ab auf „Trauma“ und traumatisierte (= zu schützende?) Menschen und deren angenommene Bedürfnisse. Die Triggerwarnung im politischen Raum schneidet eine psychologische Kategorie aus ihrem Kontext heraus und setzt sie in einen politischen Raum hinein, ohne ihren Gehalt wirklich zu politisieren: die Erfahrungen, Erleben, Umgang, Zusammenhänge, vielfältige Wechselwirkungen und Prozesse sowie Handlungsfähigkeiten und Wege der Befreiung zu verkollektivieren. Neben der kritischen Reflexion folge ich auch der Frage nach Alternativen oder Ergänzungen, um auch dem positiven Wert der Triggerwarnung Rechnung zu tragen.